Ihr Kündigungsantrag wird an die Schulleitung sowie an den Betreuungsträger (FöV) weiter geleitet und dort geprüft. Sie erhalten Nachricht, ob und ab wann die Kündigung wirksam werden kann. Bis dahin besteht weiterhin eine Zahlungsverpflichtung und Ihr Kind hat Anspruch auf die Betreuungsleistung!