KÜNDIGUNG-ANTRAG

Die Anmeldung zur Betreuung ist für das gesamte SJ verbindlich! Sie können eine  Kündigung aus besonderem Grund beantragen.

LAUFENDER VERTRAG

Sollte ein Vertrag mit dem FöV oder der BGS bestehen, muss die Kündigung dort gesondert beantragt werden. Erst nach einer Kündigungsbestätigung von dort kann der Vertrag bis 14:30 Uhr aufgehoben werden!

Ihr Kündigungsantrag wird an die Schulleitung sowie an den Betreuungsträger (FöV) weiter geleitet und dort geprüft. Sie erhalten Nachricht, ob und ab wann die Kündigung wirksam werden kann. Bis dahin besteht weiterhin eine Zahlungsverpflichtung und Ihr Kind hat Anspruch auf die Betreuungsleistung!

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